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   LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02   

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LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02 (https://dejure.org/2003,27210)
LG Gera, Entscheidung vom 08.05.2003 - 5 T 202/02 (https://dejure.org/2003,27210)
LG Gera, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 5 T 202/02 (https://dejure.org/2003,27210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenbarungspflicht des Schuldners im Zuge der Zwangsvollstreckung zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses; Umfang der vom Schuldner zu machenden Angaben über nicht mehr bestehende Geschäftsbeziehungen; Verpflichtung zur Angabe eines Handelsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 107/80

    Falsche Versicherung an Eides statt bei Offenbarungspflicht des Schuldners gemäß

    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Demgegenüber hatte der BGH, 5. Strafsenat mit Beschluss vom 10.06.1980, 5 StR 107/80 ( veröfftl. in Rpfleger 1980; 339,m.w.N. ) im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung eines Schuldners ausgeführt, dass dieser zur Angabe eines Handelsgeschäfts nur verpflichtet ist, wenn sich aus dem Betrieb des Geschäfts gegenwärtige dem Zugriff des Gläubigers offen stehende Werte ergeben ( so Zöller/ Stöber, ZPO, 23. Auflage, Rz. 34 zu § 807 m.w.N.); § 807 ZPO diene nicht dazu, dem Gläubiger eine allgemeine Kontrolle über die Erwerbsmöglichkeiten zu verschaffen, um dadurch späteren Vermögenserwerb aufzuspüren ( BGH NJW 1968, 2251 ).
  • LG Koblenz, 16.12.1997 - 2 T 674/97
    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Jedenfalls vertritt die Kammer nicht mehr die Auffassung, dass bei Hinweisen auf unrichtige Angaben durch den Schuldner, der ja bei Abgabe seiner Erklärungen in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage nach bestem Wissen und Gewissen die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben versichert hat, nur strafrechtlich gegen diesen vorgegangen werden könne ( so auch KG, MDR 1990, 1124; LG Koblenz, MDR 1998, 369 [LG Koblenz 16.12.1997 - 2 T 674/97] ).
  • LG Kiel, 08.07.1991 - 17 T 57/91
    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Eine schematische Festsetzung eines Zeitraumes hält die Kammer grundsätzlich nicht für gerechtfertigt; es ist insoweit auf den jeweiligen Einzelfall insbesondere die Art des Erwerbsgeschäfts abzustellen ( so auch LG Kiel JurBüro 1991, 1409).
  • OLG Köln, 18.10.1993 - 2 W 17/93
    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Das reicht von der Angabe der Auftraggeber der letzten drei Monate (bezüglich Fuhrunternehmer, LG Osnabrück, JurBüro 1996, 328) oder der letzten 12 Monate mit Art und Umfang der Tätigkeit bis zu daraus bezogenen Einkünften ( so LG Köln JurBüro 1994, 408; LG Bochum JurBüro 2000, 44; LG Osnabrück JurBüro 1996, 328; LG Karlsruhe DGVZ 1999, 156) oder auch Angabe der Auftraggeber der letzten 12 Monate, für die mindestens drei Aufträge ausgeführt wurden ( so LG Karlsruhe, DGVZ 1999, 156).
  • KG, 21.08.1990 - 1 W 967/90
    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Jedenfalls vertritt die Kammer nicht mehr die Auffassung, dass bei Hinweisen auf unrichtige Angaben durch den Schuldner, der ja bei Abgabe seiner Erklärungen in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage nach bestem Wissen und Gewissen die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben versichert hat, nur strafrechtlich gegen diesen vorgegangen werden könne ( so auch KG, MDR 1990, 1124; LG Koblenz, MDR 1998, 369 [LG Koblenz 16.12.1997 - 2 T 674/97] ).
  • BGH, 24.07.1968 - 3 StR 187/68

    Umfang der Offenbarungspflicht des Vollstreckungsschuldners - Verstoß gegen die

    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Demgegenüber hatte der BGH, 5. Strafsenat mit Beschluss vom 10.06.1980, 5 StR 107/80 ( veröfftl. in Rpfleger 1980; 339,m.w.N. ) im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung eines Schuldners ausgeführt, dass dieser zur Angabe eines Handelsgeschäfts nur verpflichtet ist, wenn sich aus dem Betrieb des Geschäfts gegenwärtige dem Zugriff des Gläubigers offen stehende Werte ergeben ( so Zöller/ Stöber, ZPO, 23. Auflage, Rz. 34 zu § 807 m.w.N.); § 807 ZPO diene nicht dazu, dem Gläubiger eine allgemeine Kontrolle über die Erwerbsmöglichkeiten zu verschaffen, um dadurch späteren Vermögenserwerb aufzuspüren ( BGH NJW 1968, 2251 ).
  • LG Bochum, 15.01.1999 - 7 T 470/98

    Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses; Pflicht des Schuldners zur

    Auszug aus LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
    Das reicht von der Angabe der Auftraggeber der letzten drei Monate (bezüglich Fuhrunternehmer, LG Osnabrück, JurBüro 1996, 328) oder der letzten 12 Monate mit Art und Umfang der Tätigkeit bis zu daraus bezogenen Einkünften ( so LG Köln JurBüro 1994, 408; LG Bochum JurBüro 2000, 44; LG Osnabrück JurBüro 1996, 328; LG Karlsruhe DGVZ 1999, 156) oder auch Angabe der Auftraggeber der letzten 12 Monate, für die mindestens drei Aufträge ausgeführt wurden ( so LG Karlsruhe, DGVZ 1999, 156).
  • LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09

    Nachbesserungsverfahren hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben durch einen

    Die Interessenlage bei Selbständigen ist nicht anders zu beurteilen, weil zu erwarten ist, dass der Schuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl. OLG Köln JurBüro 1994, 408; LG Hannover JurBüro 1998, 213; LG Gera JurBüro 2003, 658 f.; AG Bremen JurBüro 2007, 498 f.).
  • LG Gera, 26.10.2009 - 5 T 580/09

    Erklärungsbedürftigkeit eines Vermögensverzeichnisses eines Schuldners aufgrund

    Denn es ist zu erwarten, dass der selbständig tätige Schuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl: so bereits LG Gera, Beschluss vom 08.05.2003, 5 T 202/02 ).
  • AG Oldenburg, 17.12.2019 - 21 M 1085/19
    Die Interessenlage bei Selbständigen ist nicht anders zu beurteilen, weil zu erwarten ist, dass der Schuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl. OLG Köln, JurBüro 1994, 408; LG Hannover, JurBüro 1998, 213; LG Gera, JurBüro 2003, 658 f.; AG Bremen, JurBüro 2007, 498 f.).
  • LG Lüneburg, 07.07.2005 - 6 T 55/05

    Haftbefehlerlass zulässig, bei Ergänzungsverweigerung ohne ausreichenden Grund -

    werden können, selbst wenn dem Schuldner gegenwärtig keine Forderungen gegen diese Auftraggeber zustehen (vgl . LG Koblenz JurBüro 1997, 272 ; LG Bochum JurBüro 2000, 44 ; LG Gera JurBüro 2003, 658) .
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